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Tebonin – das zugelassene Ginkgo-Arzneimittel

Apotheke / etabliertGedächtnis

Auch: Tebonin intens, Tebonin konzent, Ginkgo EGb 761

Zuletzt geprüft: 2026-06-28

Apothekenpflichtiges Ginkgo-Arzneimittel – eine zugelassene, geprüfte Alternative, die rechtlich anders einzuordnen ist als beworbene Gedächtnis-NEM.

Tebonin ist – anders als die meisten beworbenen Gedächtnis-Präparate – ein zugelassenes Arzneimittel mit Ginkgo-Spezialextrakt (EGb 761). Das ist eine grundlegend andere rechtliche Kategorie als ein NEM.

Was bekannt ist

  • Apothekenpflichtiges Arzneimittel des Herstellers Dr. Willmar Schwabe; Wirkstoff ist der Ginkgo-Spezialextrakt EGb 761.
  • Als Arzneimittel durchläuft es ein Zulassungsverfahren mit definierten Anwendungsgebieten, Fach- und Gebrauchsinformation – im Unterschied zu Nahrungsergänzungsmitteln.

Einordnung & rechtliche Hinweise

  • Wichtige Abgrenzung: Für Ginkgo als NEM-Zutat gibt es keine zugelassene Health-Claim-Aussage – ein zugelassenes Arzneimittel wie Tebonin ist davon strikt zu trennen.
  • Anwendung, Wechselwirkungen (u. a. Blutverdünner) und Gegenanzeigen richten sich nach Packungsbeilage und ärztlichem/apothekerlichem Rat. Wir führen Tebonin als Einordnung, nicht als Empfehlung.

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Häufige Fragen

Ist Tebonin ein Nahrungsergänzungsmittel?
Nein. Tebonin ist ein apothekenpflichtiges Arzneimittel mit Ginkgo-Spezialextrakt und damit rechtlich anders einzuordnen als ein Gedächtnis-NEM.

Quellen