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Tebonin – das zugelassene Ginkgo-Arzneimittel
Apotheke / etabliertGedächtnis
Auch: Tebonin intens, Tebonin konzent, Ginkgo EGb 761
Zuletzt geprüft: 2026-06-28
Apothekenpflichtiges Ginkgo-Arzneimittel – eine zugelassene, geprüfte Alternative, die rechtlich anders einzuordnen ist als beworbene Gedächtnis-NEM.
Tebonin ist – anders als die meisten beworbenen Gedächtnis-Präparate – ein zugelassenes Arzneimittel mit Ginkgo-Spezialextrakt (EGb 761). Das ist eine grundlegend andere rechtliche Kategorie als ein NEM.
Was bekannt ist
- Apothekenpflichtiges Arzneimittel des Herstellers Dr. Willmar Schwabe; Wirkstoff ist der Ginkgo-Spezialextrakt EGb 761.
- Als Arzneimittel durchläuft es ein Zulassungsverfahren mit definierten Anwendungsgebieten, Fach- und Gebrauchsinformation – im Unterschied zu Nahrungsergänzungsmitteln.
Einordnung & rechtliche Hinweise
- Wichtige Abgrenzung: Für Ginkgo als NEM-Zutat gibt es keine zugelassene Health-Claim-Aussage – ein zugelassenes Arzneimittel wie Tebonin ist davon strikt zu trennen.
- Anwendung, Wechselwirkungen (u. a. Blutverdünner) und Gegenanzeigen richten sich nach Packungsbeilage und ärztlichem/apothekerlichem Rat. Wir führen Tebonin als Einordnung, nicht als Empfehlung.
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Häufige Fragen
- Ist Tebonin ein Nahrungsergänzungsmittel?
- Nein. Tebonin ist ein apothekenpflichtiges Arzneimittel mit Ginkgo-Spezialextrakt und damit rechtlich anders einzuordnen als ein Gedächtnis-NEM.
Quellen
- Dr. Willmar Schwabe / Tebonin (Herstellerangaben) — geprüft 2026-06-28